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Finanzbehörden

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Betriebsprüfung?
Wir setzen uns
für Sie ein!

 

Die Vertretung vor Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern umfasst die Begleitung unserer Mandanten bei den verschiedenen Arten der Prüfungen unterschiedlicher Behörden.

Ob klassische Betriebsprüfung durch das Finanzamt, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteueraussenprüfung
oder Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger:
Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Bei Bedarf führen wir für Sie sowohl außergerichtliche Rechtsbehelfe wie Einspruch oder den Antrag auf schlichte Änderung, als auch gerichtliche Rechtsbehelfe wie die Klage
vor den Finanzgerichten.